Betriebliche Altersvorsorge und Pensionszusagen brauchen Spezialistenkonzepte
Als Unternehmensberater haben wir uns spezialisiert auf die Konzeption betrieblicher Altersversorgung sowie die Problemlösung bei den bestehenden Pensionszusagen.
Unsere langjährige Erfahrung und die völlige Unabhängigkeit von Versicherungen, Banken sowie anderen Produktanbietern ermöglichen eine gänzlich andere Betrachtungsweise der Herausforderung. So können wir die gesamte Bandbreite der Lösungsmöglichkeiten ausschöpfen und diese für unsere Kunden auf spezielle Ziele ausgerichtet geschickt kombinieren.
Durch die Alleinstellung, Konzepte ausschließlich mit vereidigten Sachverständigen und Gutachtern zu erstellen und diese grundsätzlich vorab zu prüfen, bieten wir Ihnen die Sicherheit, spätere – unvorhergesehene – Überraschungen zu vermeiden.
Unser Ziel ist dabei immer, Ihnen die bestmögliche Lösung für Ihre Belange anzubieten.
Deckungslücken der Altersversorgung: sinkende Rendite bei steigender Lebenserwartung
Nachdem bei der betrieblichen Altersversorgung beispielsweise die Pensionszusage jahrzehntelang die Domäne der Versicherungen war, haben sich durch die bekannten Probleme - sinkende Renditen bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung - die Positionen grundlegend verschoben.
Die besondere Herausforderung der Unternehmen ist nun, zugesagte Ziele zu erreichen, ohne auf nennenswerte Unterstützung der Versicherungsgesellschaften angewiesen zu sein und ohne die zum Teil exorbitanten finanziellen Beträge aufwenden zu müssen.
Die beiden gegenläufigen Trends von Lebenserwartung und Rendite stellen die Hauptursache der Probleme der betrieblichen Altersversorgung dar. Zum Ende der Laufzeit ist aufgrund der Langlebigkeit deutlich mehr Kapitalaufwand erforderlich. Durch Senkung der Ablaufleistung wird noch nicht einmal der ursprünglich geplante Betrag erreicht – ungeahnte Deckungslücken können entstehen.
Verstärkt wird die Notwendigkeit alternativer Finanzierungen zusätzlich durch die Erwartung der Mitarbeiter und die Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern, realistische Erträge aus deren Anstrengungen für die Altersversorgung zu erhalten.
Die vom Gesetzgeber geforderte sogenannte Wertgleichheit kann mittlerweile ebenfalls für viele Unternehmen zum Stolperstein werden.
Eine "Entgeltumwandlung" beispielsweise ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) in § 1 Abs. 2 Nr. 3 so definiert, dass künftige Gehaltsanteile in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Diverse Urteile sehen den Arbeitgeber hier deutlich in Pflicht, auf Grund der Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, nicht das erstbeste Angebot zu nehmen, sondern auch hierbei Leistungen zu vergleichen. Theoretisch wäre das Risiko der Wertgleichheit nur durch eine Versicherung ohne Provision darzustellen, da dann der Begriff Wertgleichheit vollends erfüllt ist.
Hier ist die Wahl der richtigen Möglichkeiten der Entgeldumwandlung entscheidend!
Spezialisten und Sachverständige werden den hohen Anforderungen der Altersversorgung gerecht
Die Anforderungen an die Unternehmen sind sehr hoch und sehr speziell, so dass die Wahl des richtigen Partners und Beraters am besten geeignet ist, sich den Herausforderungen zu stellen und die Haftung des Arbeitgebers nicht unnötigerweise durch betriebsfremde und unkalkulierbare Risiken zu erhöhen.
Konzepte und Problemlösungen müssen individuell, aktuell und vor allem zukunftsgerichtet erstellt werden. Laufende sowie zukünftige Betreuung und Anpassung sind wesentliche Garanten dafür, unerwünschte Überraschungen und Risiken zu vermeiden. Selbstverständlich übernehmen seriöse Partner die uneingeschränkte Haftung und gewährleisten dadurch die Enthaftung der Unternehmer. Unabhängigkeit, Erfahrung und Beiziehung diverser Spezialisten und Sachverständigen sind dabei unerlässlich.
Ein wesentlicher Ansatz unserer Vorgehensweise ist, die betriebliche Altersversorgung zusätzlich auch zum Aufbau einer Innenfinanzierung im Unternehmen zu nutzen, um dadurch mehr Unabhängigkeit von der Hausbank zu erlangen oder zu schaffen.
Selbstverständlich perfektionieren und verifizieren wir unsere Lösungsvorschläge durch die Konsultation vereidigter Sachverständige und Gutachter, sowie von Fachanwälten, anerkannten Spezialisten verschiedenster Couleur.
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