MITARBEITERVERSORGUNG IST CHEFSACHE!
Die Arbeitnehmerfinanzierte bAV (betriebliche Altersvorsorge) bietet dem Mitarbeiter eine zusätzliche Altersversorgung vor dem Hintergrund der sofortigen Steuerersparnis.
Bei der Entgeltumwandlung z.B. werden die Beiträge direkt vom Brutto gezahlt. Netto wird aber weit weniger abgezogen als der Beitrag für die Entgeltumwandlung zur Altersversorgung.
Das liegt an der gesparten Steuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Versteuert werden die Leistungen erst ab Rentenbeginn mit dem in der Regel dann günstigeren Steuersatz. Sozialversicherungsbeiträge werden auch erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Möglichkeiten der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberfinanzierten bAV (betrieblichen Altersvorsorge)
Es gibt verschiedene Wege der betrieblichen Altersvorsorge - bAV. Grundlegend unterscheidet man die Bezahlung der Beiträge der bAV in eine arbeitgeberfinanzierte oder arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. In beiden Fällen ist natürlich der Angestellte bzw. der Arbeitnehmer der Bezugsbegünstigte. Zudem kann es in der Art und Weise der Versicherung Unterschiede geben. Hier sind beispielsweise die Umsetzung über eine Direktversicherung, die Unterstützungskasse, einen Pensionsfonds oder ein Zweitwertkonto möglich.
Alle Umsetzungsarten besitzen ganz besondere Eigenschaften, die Berücksichtigung finden müssen. Im Folgenden versuchen wir Ihnen einen kurzen Abriss der einzelnen Vor- bzw. Nachteile für die jeweilige Seite (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) aufzuzeigen:
Direktversicherung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Vorteile Allgemein:
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung möglich
- Zusätzlich steuerfreie Beiträge von bis zu 1.800 € pro Jahr, sofern keine Pauschalversteuerung nach § 40b EStG für bestehende Direktversicherungen genutzt wird.
Vorteile Arbeitgeber:
- Minimaler Verwaltungsaufwand
- Beiträge zählen als Betriebsausgaben
- Keine Bilanzberührung, keine Pensionsrückstellungen
- Ersparnis bei Sozialabgaben
- U.U. keine Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein
Vorteile Arbeitnehmer:
- Besteuerung erst bei Auszahlung – mit einem i.d.R. dann niedrigeren Steuersatz
- Lebenslange Altersrente
- Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen sind möglich
- Versorgungsleistungen aus Entgeltumwandlung ab Beginn unverfallbar und abgesichert
- Arbeitgeberwechsel – kein Problem
- Der Arbeitnehmer kann die Direktversicherung vom neuen Arbeitgeber weiterführen lassen, privat mit eigenen Beiträgen finanzieren oder beitragsfrei ruhen lassen
Mögliche Namensgebungen der Direktversicherung
- Direktversicherung Klassisch
- Direktversicherung Fondsgebunden
- Direktversicherung als Risiko BU Versicherung
- Direktversicherung statt vermögenswirksamer Leistungen