Direktversicherung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Die Direktversicherung gilt als meistverbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung.
Als Direktversicherung wird ein Lebensversicherungsvertrag mit dem Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und dem Arbeitnehmer als versicherte Person bezeichnet. Der Arbeitgeber überweist die Beiträge direkt an die Versicherung, wobei es einen wesentliche Unterschied macht, ob die Direktversicherung "arbeitgeberfinanziert" oder "arbeitnehmerfinanziert" ist. Die Absicherung kann im Rahmen der Direktversicherung als Alters-, Invaliditäts-, Renten-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenleistungen erfolgen.
Der Steuervorteil entsteht sofort durch die Umwandlung von Lohnbestandteilen.
Dafür sind aber Renten- und Kapitalleistungen in der Rentenphase nach § 22 Nr. 5 EStG in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Bezugsberechtigt im Todesfall können nur sein:
- Ehegatten und frühere Ehegatten
- Kinder, sofern kindergeldberechtigt
- Lebensgefährten
- Personen aus eingetragenen, gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften
Bei Arbeitgeberwechsel wird der Versicherungsvertrag auf den neuen Arbeitgeber oder auf den Arbeitnehmer selbst übertragen - ein versicherungsvertragliches Verfahren durch den Rechtsanspruch auf Portabilität. Der Arbeitnehmer kann die Beiträge entweder fortzahlen oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes ist nach § 2 Abs. 2 BetrAVG vor Vollendung des 62. Lebensjahres ebenso wie auch Abtretung oder Beleihung nicht möglich.
Vorteile der Direktversicherung allgemein:
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung möglich.
- Zusätzlich steuerfreie Beiträge von bis zu 1.800 € pro Jahr, sofern keine Pauschalversteuerung nach § 40b EStG für bestehende Direktversicherungen genutzt wird.
Vorteile des Arbeitgebers in der Direktversicherung:
- Minimaler Verwaltungsaufwand
- Beiträge sind Betriebsausgaben.
- Keine Bilanzberührung, keine Pensionsrückstellungen
- Ersparnis bei Sozialabgaben
- U.U. keine Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein
Vorteile durch die Direktversicherung für den Arbeitnehmer:
- Besteuerung erst bei Auszahlung – dann i.d.R. dann niedrigeren Steuersatz.
- Lebenslange Altersrente
- Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen sind möglich.
- Versorgungsleistungen aus Entgeltumwandlung ab Beginn unverfallbar und abgesichert.
- Arbeitgeberwechsel – kein Problem
- Der Arbeitnehmer kann die Direktversicherung vom neuen Arbeitgeber weiterführen lassen, privat mit eigenen Beiträgen finanzieren oder beitragsfrei ruhen lassen.
Mögliche Namensgebungen der Direktversicherung
- Direktversicherung Klassisch
- Direktversicherung Fondsgebunden
- Direktversicherung als Risiko BU Versicherung
- Direktversicherung statt vermögenswirksamer Leistung
Vervielfältigungsregel findet Beachtung!
Die Abfindung wegen Ausscheidens an den Arbeitnehmer, kann steuerlich gefördert in eine Direktversicherung eingezahlt werden.
Pro Dienstjahr seit 2005 der Betrag von 1.800 € steuerfrei – abzüglich der steuerfrei geleisteten Beiträge in den letzten sieben Jahren.
Hat das Arbeitsverhältnis und Zusage bereits vor 2005 bestanden, können pro -Dienstjahr 1.752 € – ebenso abzüglich der steuerfrei geleisteten Beiträge in den letzten sieben Jahren eingezahlt werden.