Die Konbav GmbH betreibt im Rahmen ihrer Tätigkeit weder Steuer- noch Rechtsberatung.

 

Rechtsberatung darf ausschließlich durch unabhängige und zugelassene Personen erbracht werden, wie z.B. Sachverständige, Gutachter, Rechtsanwälte, Renten- und u.U. Steuerberater der jeweiligen Fachbereiche.

 

Wir bedienen uns daher des Wissens und vor allem der Erfahrung von versierten, qualifizierten, unabhängigen Experten wie IFS Sachverständigen und Gutachtern. Fachanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer runden zusammen mit kundigen Spezialisten der verschiedensten Bereiche das Kompetenzteam ab, auf welches wir in jedem einzelnen Fall zurückgreifen.

 

Sämtliche Rechenprogramme auf unserer Seite dienen ausschließlich der mathematischen Ermittlung verschiedener Vorgeben und geben keinerlei Garantien oder Versprechen ab. Lesen Sie hierzu auch unsere Nutzungsbedingungen.