LIQUDATIONSVERSICHERUNG - RISIKEN DER PENSIONSZUSAGE AUSLAGERN
Soll ein Unternehmen liquidiert also aufgegeben werden, weil es z.B. keine Nachfolger gibt, weil kein passender Käufer vorhanden ist, wegen möglicher Insolvenz oder anderer Gründe, kann die Liquidation nur durchgeführt werden, wenn sämtliche Verbindlichkeiten erledigt sind.
Eine Verbindlichkeit besteht beispielsweise auch durch eine Pensionszusage oder einer Zusage mittels Unterstützungskasse an den Gesellschafter Geschäftsführer.
Die Liquidationsversicherung ist nicht nur eine Versicherung, sondern übernimmt die Verpflichtung mit schuldbefreiender Wirkung. Durch Schuldübernahmevereinbarung übernimmt die Versicherung die Verpflichtung der Versorgung gegenüber dem Begünstigten und befreit das Unternehmen von der bestehenden Schuld.
Es finden hier die Arbeitsrechtlichen Grundlagen des § 4 Abs. 4 BetrAVG und die steuerrechtlichen Grundlagen des § 3 Nr. 65 Buchstabe b EStG Anwendung.
Die Anwendung und Einrichtung einer Liquidationsversicherung setzt initial eine vollständige und korrekte Überprüfung der Versorgungsverpflichtung voraus.
Die Liquidationsversicherung muss die Versorgungszusage vollständig abbilden.
Wird etwas hinzugefügt entsteht möglicherweise eine sog. vGA (verdeckte Gewinnausschüttung, siehe auch Fachbegriffe) wird etwas weggelassen, entsteht möglicherweise die sog. Verzichtsproblematik (Verzicht, siehe ebenfalls FAQ).
Bestehende Zusagen lassen sich mit heutigen Versicherungen meist nicht eins zu eins Abbilden und erfordern erhebliche Erfahrung um sich nicht zusätzlicher Risiken auszusetzen.
Damals gutgemeinte Formulierungen und Anpassungen an z.B. unterschiedliche Entwicklungen stellen die größten Herausforderungen dar.
Hier ist die langjährige Erfahrung und Kenntnis der Spezialisten zwingend erforderlich, um praktikable und intelligente Lösungen zu finden.
Die Preisunterschiede der Anbieter sind teilweise enorm, so dass der Vergleich und vor allem die Haftungsübernahme für den Unternehmer für die Einrichtung einer Liquidationsversicherung - die auch alle Verpflichtungen übernimmt - unerlässlich und dringend angeraten.
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