WIE GEHT AUSLAGERUNG?
Diese Übertragung der Versorgungszusage auf einen externen Versorgungsträger außerhalb des Unternehmens wird als Auslagerung bezeichnet. Bei dieser Übertragung der Versorgungszusage werden die hierbei entstehenden Kosten vom Unternehmen getragen und können u.U. sogar weitere steuerliche Vorteile ergeben.
Durch den Anstieg der Eigenkapitalquote verbessern sich Ranking und Rating, wodurch der Wert der Firma insgesamt steigt. Weder Nachfolgeregelung noch Verkauf werden behindert und ermöglichen so die Erzielung des realistischen Wertes des Unternehmens.
Auch der Insolvenzschutz der Pensionsansprüche ist für den Gesellschafter-Geschäftsführer ein wichtiges Argument und kann am besten erfolgen durch die Auslagerung der Pensionsverpflichtung.
Die Bilanz wird erheblich entlastet. Mögliche Lücken und Mängel bei der bisherigen Ausfinanzierung der Versorgungsverpflichtung können ausgeglichen werden.
Die Pflichtbeiträge für den PSVaG können durch die Auslagerung um bis zu 80% sinken. diese Ersparnis wirkt sich sofort auf die laufenden Kosten aus.
AUSLAGERUNGSFORMEN UND MÖGLICHKEITEN
Pensionsverpflichtungen können auf folgenden Wegen ausgelagert werden: