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Die Berechnungsgrundlage ist aller Anfang

Nicht nur für die Pensionskasse, die private Rente oder die Inflation. KONBAV hält für Sie den richtigen Rechner bereit.

 

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Damit die Versorgung nicht zum Risikospiel wird!

Ihre Altersvorsorge sollten Sie weder dem Zufall, noch dem Schicksal überlassen! Es gibt viele Wege, schauen Sie sich gerne alle in Ruhe an - oder wir bauen einen neuen Weg für Sie...

Mitarbeiterversorgung Bausteine

Baustein für Baustein zur Altersversorgung

Erst, wenn alle Bausteine richtig platziert sind, müssen Sie sich um Ihre Zukunft nicht mehr sorgen! Wir von KONBAV GmbH helfen Ihnen durch unsere bewährte Gutachtergrundlage, das Optimale aus Ihrer Situation zu machen...

 

Gutachtergrundlage: Wie geht das?


AUSLAGERUNG VON PENSIONSVERPFLICHTUNGEN

Pensionsverpflichtungen in den Bilanzen stellen heutzutage nahezu die größte Bedrohung für Firmen dar. Die Gründe hierfür sind vielseitig. Die ständig steigende Lebenserwartung und der dadurch erhöhte Kapitalbedarf zugesagter Renten bei gleichzeitig drastischer Abnahme der Ablaufleistungen von Lebensversicherungen sind nur ein Grund. Ein weiterer Hauptgrund der Probleme ist die Differenz zwischen der Steuerbilanz und der Handelsbilanz.

 

Für die Ausweisung der Rücklagen in der Steuerbilanz sind Zinsen von 6 % vorgegeben, wohingegen in der Handelsbilanz mit den vorgeschriebenen marktüblichen und damit variablen Zinsen gerechnet wird. So weichen die Angaben der Bilanzen aktuell drastisch voneinander ab. Und das umso mehr, je länger das niedrige Zinsniveau anhält. Signifikante Zinssteigerungen sind dennoch zurzeit nicht in Sicht. Studien weisen mit Blick auf aktuelle und zu erwartende Zinsen in der Handelsbilanz darauf hin, dass sich die Rückstellungen von 2015 bis 2018 verdoppeln müssen, um den Vorgaben des Gesetzgebers zu genügen.

Gleichzeitig haben im Augenblick die wenigsten Unternehmen selbst die niedrigeren – weil mit einem höheren Zins veranschlagten - Rückstellungen in der Steuerbilanz angemessen rückgedeckt. Die Folgen daraus sind absehbar: Überschuldung trotz guter Geschäftsergebnisse droht.


Regelmäßig kann man in den Medien verfolgen, dass selbst Konzerne mit ihren außerordentlichen Erträgen Vorsorge treffen, um Pensionsverpflichtungen ganz oder teilweise auszulagern und so das Risiko für die Firma zu vermindern.
 


Die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen ist ein wesentlicher Schritt, die Zukunft des Unternehmens nicht durch unkalkulierbare Risiken aufs Spiel zu setzen. Gerade der aktuelle Zins auf historisch niedrigem Niveau bietet Raum zu agieren und eine ganze Reihe von Möglichkeiten wahrzunehmen. Ganz oder teilweiser Verzicht auf zugesagte Leistungen mit allen daraus entstehenden steuerlich negativen Konsequenzen kann so ebenfalls verhindert werden! Firmenverkauf, Nachfolgeregelung und sogar die Liquidation werden durch die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen wesentlich erleichtert.
 


Untätiges Warten bringt in diesem Fall keine Lösung, sondern potenziert das Risiko auf all die kostenintensiven und möglicherweise existenzbedrohenden Auswirkungen des Zusammenspiels von gesetzlichen Vorgaben und aktuellem Zinsniveau!

Wir erarbeiten Ihre individuelle und auf Ihre Situation zugeschnittene Lösung. Dabei überlassen wir nichts dem Zufall und Sichern die Ergebnisse durch unser Gutachtergrundlage ab.

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