Pensionszusage Wege

Viele Wege der Pensionszusage - Wir zeigen sie Ihnen!

Nicht nur die aktuelle Rechtsprechung, auch jeder einzelne Kunde ist immer wieder neu zu betrachten und zu bewerten. Durch unser Gutachtermodell werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um Ihnen zu helfen!

 

Mehr zur Pensionszusage

Pensionszusage Flucht

Es ist noch nicht zu spät! Wir finden Lösungen für Sie...

In 40 Jahren Erfahrung mit Betriebsversicherungen und Pensionszusagen haben wir von der KONBAV GmbH so einiges an möglichen Problemen gesehen. Doch bisher konnten wir noch zu jeder Aufgabenstellung eine passende Lösung erarbeiten.

 

Lassen Sie sich Beraten bei Ihrer Pensionszusage

Pensionszusagen Unternehmen

Viele Wege führen ans Ziel, doch nur ein Weg passt!

Die Pensionszusagen sind kein Thema, das sich wie eine Schablone auf jeden Fall oder jedes Unternehmen legen lässt. Vor allem die fallgenaue und individuelle Beratung garantieren wir durch unsere Gutachtergrundlage.

 

WAS IST EINE GUTACHTERGRUNDLAGE?


RENTNER GMBH - GIBT ES DIE WIRKLICH?

Als Rentner GmbH gilt im Volksmund eine Firma, deren Geschäftsbetrieb nur mehr ausschließlich in der Abwicklung der Betriebsrenten besteht. Hier wurde der gesamte Geschäftsbetrieb verkauft oder übertragen –Asset Deal–. Die bestehende Rückdeckung, meist eine Kapitalversicherung, wurde an die Firma ausbezahlt und der Geschäftsbetrieb besteht nur noch aus der Abwicklung der zugesagten Renten.

Oft wurde sehr sorglos mit diesem Werkzeug umgegangen. Manch eine Vorstellung war, die Rente solange zu bezahlen, wie die notwendigen Gelder hierzu vorhanden sind und anschließend die sog. Rentner GmbH zu schließen.

Die Form der Rentner GmbH ist grundsätzlich sehr wohl möglich, erfordert aber eine weit umfassendere Kapitalausstattung und stellt dadurch meist eine wesentlich teurere Lösung dar. Außerdem besteht hier ein sehr großes Haftungsrisiko gegenüber dem Gesellschafter welches er nicht einfach abwälzen kann.


WARUM EINE RENTNER GMBH?

Firmen mit bestehenden Pensionsverpflichtungen gelten allgemein als unverkäuflich, da die Pensionsverpflichtungen als nicht oder nur schwer einzuschätzen und entsprechend als schwer kalkulierbar gelten. Um die Firma zum echten Wert zu verkaufen, gilt es nun die Verpflichtung loszuwerden. Da der Verzicht auf eine erdiente Pension steuerlich nicht ratsam und zudem sehr teuer ist, hat man die Verpflichtungen auf eine andere Gesellschaft ausgelagert. Eine scheinbare Lösung stellt daher die Rentner GmbH dar. Hier werden die Pensionsverpflichtungen wie auch die Rückdeckung auf eine separate GmbH übertragen, deren oft einziger Zweck ausschließlich die Abwicklung der Rentenansprüche ist.


RISIKEN DER RENTNER GMBH

Das BAG legt mit Urteil AZR 358/06 deutlich fest, was es unter ausreichender Kapital-Ausstattung versteht. Besteht keine ausreichende Kapitalausstattung, entsteht gegenüber dem Arbeitgeber, der die Verpflichtung übertragen hat, ein Schadenersatzanspruch. Das Urteil weist darauf hin, dass das Gericht auch eine 10-jährige Haftungsfrist als nicht ausreichend erachtet. Die Übertragung birgt daher eine fast nicht endende Haftung des ehemaligen Geschäftsführers.

Und macht daher auch keinen Sinn.

Selbst die teuerste Möglichkeit mittels Versicherungstariflicher Lösung ist hierbei sogar günstiger und sicherer als die Wahl der Rentner GmbH.

  1. Versorgungsverbindlichkeiten können durch umwandlungsrechtliche Ausgliederung auch auf eine „Rentner GmbH“ übertragen werden. Der Versorgungsempfänger hat kein Recht auf Widerspruch seine Zustimmung ist nicht erforderlich.

  2. Die unzureichende finanzielle Ausstattung der Rentner GmbH löst daher allerdings Schadenersatzansprüche aus. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Rentner GmbH finanziell so auszustatten, dass diese bei realistischer Betrachtung in der Lage ist, auch zukünftig der Rentenverpflichtung vollumfänglich nachzukommen. Dies schließt eventuell zukünftig notwendige Anpassungen insbesondere unter Bewertung eines realistischen Zinssatzes sowie der Sterbetafeln der Versicherungswirtschaft zwingend ein. In dem BAG-Urteil vom 11.3.2008 - 3 AZR 358/06 findet sich auch der deutliche Hinweis, dass eine 10-jährige Haftung des ehem. Arbeitgebers als nicht ausreichend beachtet wird.

Fazit der Rentner GmbH: Nicht empfehlenswert - zu teuer bei maximalem Risiko!

M Kontaktformular
T Rückruf bitte!