Pensionszusage Wege

Viele Wege der Pensionszusage - Wir zeigen sie Ihnen!

Nicht nur die aktuelle Rechtsprechung, auch jeder einzelne Kunde ist immer wieder neu zu betrachten und zu bewerten. Durch unser Gutachtermodell werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um Ihnen zu helfen!

 

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Pensionszusage Flucht

Es ist noch nicht zu spät! Wir finden Lösungen für Sie...

In 40 Jahren Erfahrung mit Betriebsversicherungen und Pensionszusagen haben wir von der KONBAV GmbH so einiges an möglichen Problemen gesehen. Doch bisher konnten wir noch zu jeder Aufgabenstellung eine passende Lösung erarbeiten.

 

Lassen Sie sich Beraten bei Ihrer Pensionszusage

Pensionszusagen Unternehmen

Viele Wege führen ans Ziel, doch nur ein Weg passt!

Die Pensionszusagen sind kein Thema, das sich wie eine Schablone auf jeden Fall oder jedes Unternehmen legen lässt. Vor allem die fallgenaue und individuelle Beratung garantieren wir durch unsere Gutachtergrundlage.

 

WAS IST EINE GUTACHTERGRUNDLAGE?


GUTACHTERGRUNDLAGE ALS BASIS DER PENSIONSZUSAGEN-LÖSUNG

Nachdem es sich bei der bAV - betrieblichen Altersvorsorge um einen riesigen, nahezu unüberschaubaren Komplex handelt, bei dem die Anbieter ihre verschiedenen Interessen logischerweise bestmöglich wahren wollen, ist eine interdisziplinäre Bewertung und Betrachtung für den Unternehmer unerlässlich.

 

Gleichwohl erfordert es bereits im Vorfeld belastbare und geprüfte Aussagen und Bewertungen, um eine Haftung des Anbieters gegenüber seinem Kunden zu erreichen und dadurch höchstmögliche Sicherheit zu schaffen.

 

Hierbei werden verschiedene rechtliche und steuerliche Bereiche tangiert, welche ausschließlich für die Beratung zugelassenen, geprüften und legitimierten Personen oder Institutionen erlaubt sind.

 

Eine Rechtsberatung unter Verstoß gegen die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist unzulässig und hat unter Umständen auch zur Folge, dass sich die Haftpflichtversicherung des Beratenden von der Verpflichtung zur Leistung im Schadenfall befreit. Rechtsberatung darf ausschließlich durch unabhängige und zugelassene Personen erbracht werden, wie z.B. Sachverständige, Gutachter, Rechtsanwälte, Renten- und (u.U.) Steuerberater der jeweiligen Fachbereiche.

 

Um hier von vornherein jegliche nachteilige Auslegungen und Interpretationen zu vermeiden, werden alle Konzepte und Vorschläge durch vereidigte Sachverständige mit langjähriger Erfahrung sowie allen hierfür erforderlichen Zulassungen geprüft und bieten daher maximale Sicherheit.

 

Experten aus den verschiedensten Bereichen, wie z.B. Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrecht sowie Versicherungsmathematiker, Aktuare und Wirtschaftsmathematiker, betrachten das Gesamtkonzept aus verschiedenen Blickwinkeln. So stellen wir sicher, dass einseitige und produktbezogene Lösungen vermieden werden.

 

Entsprechende Gutachten vervollständigen die Konzepte und bieten dem Unternehmen belastbare und verlässliche Sicherheit.

 

Durch unseren ständigen Kontakt mit diversen Spezialisten, Gutachtern und Fachanwälten zur Entwicklung und Prüfung der Konzepte erreichen wir eine außergewöhnliche Vielseitigkeit.


UNVERBINDLICHE KONTAKTANFRAGE

Wir helfen Ihnen gerne und stehen Ihnen auch in scheinbar ausweglosen Situationen zur Seite. Unsere jahrzehntelange Erfahrung sowie der Pool an Spezialisten, Fachanwälten, Partnern und Gutachtern finden die richtige Lösung bei Problemen mit Pensionszusagen.

 

Fragen Sie uns unverbindlich an.

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