WARUM AUSLAGERUNG?
Verbindlich erfolgte Pensionszusagen verlangen in der Bilanz die entsprechende Rückstellungsbildung. Was anfangs in Form einer lukrativen Steuerersparnis oder Steuerstundung als sehr angenehm empfunden wurde, entwickelt sich im Laufe der Zeit zu einem nahezu unkalkulierbaren Risiko; zumal wenn der Rückdeckung der zugesagten Risiken nicht vollste Beachtung beigemessen und diese regelmäßig angepasst bzw. erhöht wurde.
Die steigende Lebenserwartung der Versorgungsempfänger bei gleichzeitig ständig fallenden Ablaufleistungen aller Kapitalversicherungen bereitet hier das größte Problem.
Zudem wirkt sich die Pensionszusage durch das Ungleichgewicht zwischen Passiva und Aktiva in der Bilanz immer mehr zum Mühlstein um den Hals des Unternehmens aus. Ein Firmenverkauf zum realistischen echten Wert der Firma wird durch die allgemeine Unsicherheit im Umgang mit Pensionszusagen verhindert. Übertriebene und überhastete Aktionen, wie z.B. Verzicht auf die Pensionszusage oder weit überhöhte Risikoabschläge durch den Käufer der Firma sind die Folge nicht rechtzeitig eingeleiteter Maßnahmen.
Übernimmt der Käufer die Zusagen, übernimmt er dadurch auch das Risiko der Ausfinanzierung sämtlicher Risiken. So auch das Risiko der Langlebigkeit oder im Fall vorzeitigen Ablebens – vor dem Erreichen des 115 Lebensjahres! (Versicherungsmathematisches Endalter) – die gewinnerhöhende Auflösung nicht verbrauchter Rückstellungen. Speziell dieses Risiko ist den meisten Unternehmern ebenso ihren Steuerberatern nicht in Gänze bekannt und wird dadurch überwiegend sträflich vernachlässigt.
Der Witwe beispielsweise stehen, sofern eine Pension zugesagt ist, nur max. 60% der Rente ihres Mannes zu. Gleichzeitig hat sie als Erbin die Last, die nicht verbrauchten Pensionsrückstellungen sofort gewinnerhöhend aufzulösen, was unter Umständen erhebliche Liquidität erfordert. Hinzu kommen die nicht minder gravierenden Risiken der Kapitalanlagenentwicklung im aktuellen Niedrigzinsumfeld. Eine professionelle Kapitalanlagesteuerung ist wichtiger denn je.
Um diese Risiken zu minimieren, wird die für das Unternehmen „unsichere Versorgungsverpflichtung“ gegen eine kalkulierbare und sichere Verpflichtung ausgelagert.
WAS IST AUSLAGERUNG?
Auslagerung bedeutet im Zusammenhang mit Versorgungsver- pflichtungen, dass ein Unternehmen die erteilten Pensionszusagen an einen externen Versorgungsträger überträgt und sich dadurch von ebendiesen Verpflichtungen entlastet.
Vorteile der Auslagerung
- Sofortige Verbesserung der Bilanz
- Bonität und Rating steigt
- Attraktivität steigt
Unternehmen verliert durch Pensionsverpflichtungen an Substanz!
Pensionsrückstellungen, also Schulden, die in der Bilanz angesetzt werden, müssen angesichts der niedrigen Zinsen - und der steigenden Lebenserwartung - deutlich erhöht werden! Der erforderliche Betrag, der bei Erreichen des Rentenalters zur Verfügung stehen soll, muss gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) mit dem aktuellen Marktzins abgezinst in die Bilanz eingestellt werden.
Dadurch wird eine höhere Pensionsrückstellunge in der Handelsbilanz - der „Visitenkarte des Unternehmens" - ausgewiesen.
Je niedriger der Rechnungszins in der Handelsbilanz, desto höher der Barwert der Pensionsverpflichtungen. Die Unternehmen müssen dann mehr Vermögen für die künftigen Pensionslasten reservieren.
Unternehmen ist den Veränderungen des Zins in der Handelsbilanz ausge- liefert.
Das stellt viele Betriebe des Mittelstands vor folgende gravierende Probleme:
- Zusätzlicher Finanzbedarf durch "schmelzenden Zins"
- Erhebliche Finanzierungslücken bei Rückdeckung
- Eigenkapitalquote und Bonität des Betriebes negativ belastet
- Betriebsübergaben extrem erschwer oder teilweise unmöglich
- Liquidation des Betriebes bei bestehender Zusage ist unmöglich